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Robotikrecht

Rechtsberatung für Robotik und autonome Systeme: Roboter, autonome Systeme und KI-gesteuerte Maschinen schaffen neue Haftungs- und Compliance-Fragen. Hersteller, Betreiber und Entwickler solcher Systeme benötigen rechtssichere Lösungen für Produkthaftung, Maschinenverordnung und Datenschutz.

Strafverteidiger Jensferner

Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich Hersteller und Anwender zu Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, AI Act, Produkthaftung und Compliance bei autonomen Systemen; zudem bin ich Fachanwalt für Strafrecht und biete eine Fokussierung auf Fragen der Managerhaftung.

Rechtliche Herausforderungen bei Robotik und autonomen Systemen

Roboter und autonome Systeme werfen spezifische Rechtsfragen auf, die sich von klassischen IT-Projekten unterscheiden. Die physische Interaktion mit der Umgebung erhöht das Schadensrisiko erheblich. Zugleich erschwert die Autonomie dieser Systeme die Zuordnung von Verantwortung: Wer haftet, wenn ein Roboter eigenständig eine Entscheidung trifft, die zu einem Schaden führt?​ Unternehmen müssen bereits bei der Entwicklung und Markteinführung die Vorgaben der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und des AI Act beachten. Später kommen Betreiberpflichten hinzu, etwa zur Schulung von Personal, zur Wartung und zur Dokumentation von Änderungen am System. Vertragliche Haftungsklauseln mit Zulieferern und Kunden müssen diese technischen Besonderheiten abbilden.

Besonders relevant sind drei Bereiche: Erstens die Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung vor Markteinführung. Zweitens die laufende Compliance bei Updates und Weiterentwicklungen, da jede wesentliche Veränderung eine Neubewertung erfordert. Drittens die Haftungsfrage bei Schäden, bei der Hersteller-, Betreiber- und Produkthaftung ineinandergreifen.​ In meiner Beratung prüfe ich für Hersteller die regulatorischen Anforderungen und erstelle Robotik-Compliance-Konzepte. Für Betreiber entwickle ich Betriebsanweisungen, Schulungskonzepte und Haftungsstrategien. Bei Schadensfällen analysiere ich die Verantwortlichkeit und vertrete Mandanten gegenüber Geschädigten oder Versicherungen.

Maschinenbegriff und Robotik

Ein zentraler Ausgangspunkt für die Diskussion rechtlicher Fragen in der Robotik ist der Begriff der „Maschine“: Traditionell wurde dieser Begriff eng gefasst, beschränkte sich auf mechanische Apparaturen, die durch äußere Einwirkung in Bewegung gesetzt wurden. Mit der Verbreitung von Robotern und autonomen Systemen wird dieser Begriff jedoch zunehmend weiter gefasst, um auch komplexe Systeme zu erfassen, die durch künstliche Intelligenz gesteuert werden und in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen.

Regulatorische Rahmenbedingungen der Robotik

Für Roboter und autonome Systeme gelten die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, der AI Act und nationale Haftungsregeln. Entscheidend sind Sicherheitsanforderungen, CE-Kennzeichnung und die Dokumentation von wesentlichen Veränderungen. Dieser rechtliche Rahmen soll den sicheren Betrieb und die Konformität von Maschinen, einschließlich intelligenter Systeme, gewährleisten. Speziell die Maschinenverordung legt fest, welche Sicherheitsanforderungen Maschinen erfüllen müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie hebt insbesondere hervor, dass auch Software, die Sicherheitsfunktionen wahrnimmt, als Sicherheitsbauteil gilt, wodurch ihre Regulierung unter den Maschinenbegriff fällt.

Herausforderungen autonomer Systeme

Mit fortschreitender Entwicklung autonomer Systeme, die immer mehr Aufgaben übernehmen, die bislang dem Menschen vorbehalten waren, entstehen neue rechtliche Fragen. Diese Systeme sind in der Lage, Entscheidungen auf Basis von Algorithmen und maschinellem Lernen zu treffen, was zu einer erhöhten Komplexität in der Haftungsfrage führt:

  • Wer trägt die Verantwortung, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Unfall verursacht?
  • Wie wird entschieden, ob eine Maschine eine „wesentliche Veränderung“ erfahren hat, die eine erneute Sicherheitsprüfung erfordert?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Diskussionen: Bei Schäden durch autonome Systeme prüfen wir Herstellerhaftung nach ProdHaftG, Betreiberhaftung und vertragliche Haftungsverteilung. Zentral sind Risikoanalysen, Betriebsanweisungen und Versicherungslösungen: Das traditionelle Haftungsrecht basiert auf dem Prinzip, dass derjenige haftet, der die Kontrolle über eine Handlung hat. Bei autonomen Systemen ist diese Kontrolle jedoch nicht immer eindeutig zuzuordnen, was das Haftungsrecht vor neue Herausforderungen stellt.


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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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