Get in touch
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Ihr Ansprechpartner im gesamten IT-Recht, speziell zu Software, KI, Daten und Robotik. Verbraucher werden in diesen Bereich nicht vertreten oder beraten.
Adresse
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf
Technologieregion Aachen
Kontakt
02404 92100
kontakt@ferner-alsdorf.de
Kosten
Wir bieten durchdachte Beratung im gesamten IT-Recht, Wirtschaftsstrafrecht & Arbeitsrecht zum Pauschalpreis, mit Einarbeitungszeit, kurzer schriftlicher Stellungnahme und darauf basierender Besprechung im Videocall. Hier auf unserer Kanzleiseite lesen Sie die Details dazu, samt Beratungspakete
Kontaktzeiten
Montags bis Freitags von 6.30h bis 18.30h; Samstags von 6.30h bis 10.30h
Kanzleiwebseite | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter
Fachanwalt für Strafrecht sowie
Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als
Strafverteidiger und dem
IT-Recht - spezialisiert auf
Cybercrime,
Cybersecurity,
Softwarerecht und
Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.
Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
(Alle anzeigen)