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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Ihr Ansprechpartner im gesamten IT-Recht, speziell zu Software, KI, Daten und Robotik. Verbraucher werden in diesen Bereich nicht vertreten oder beraten.

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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5
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02404 92100
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Wir bieten durchdachte Beratung im gesamten IT-Recht, Wirtschaftsstrafrecht & Arbeitsrecht zum Pauschalpreis, mit Einarbeitungszeit, kurzer schriftlicher Stellungnahme und darauf basierender Besprechung im Videocall. Hier auf unserer Kanzleiseite lesen Sie die Details dazu, samt Beratungspakete

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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