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Robotik & KI

Zukunft von KI und Robotik: Roboter werden zunehmend mit KI-Systemen ausgestattet, um autonom auf ihre Umgebung zu reagieren. Diese Integration schafft spezifische Rechtsfragen: Welche Anforderungen stellt der AI Act an KI-gesteuerte Roboter? Wie sind Haftungsfragen bei autonomen Entscheidungen zu beurteilen? Als Rechtsanwalt für IT-Recht berate ich zu Compliance-Anforderungen und Risikomanagement bei KI-Robotik-Systemen.

KI und Robotik: Mehr als nur neue Funktionen!

Klassische Industrieroboter führen programmierte Bewegungsabläufe aus und reagieren auf definierte Sensorsignale. Die Steuerungslogik ist deterministisch: Bei identischen Eingaben erfolgt stets die gleiche Reaktion. Rechtlich sind solche Systeme als Maschinen nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 einzuordnen, wobei Hersteller und Betreiber klar definierte Pflichten haben.

KI-gesteuerte Roboter treffen Entscheidungen auf Basis maschinellen Lernens. Sie analysieren Sensordaten, erkennen Muster und wählen Handlungsoptionen, die nicht explizit programmiert wurden. Ein autonomer Lagerroboter passt seine Route dynamisch an Hindernisse an und optimiert Transportwege eigenständig. Diese Systeme unterliegen zusätzlich dem AI Act, wenn sie als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Die rechtliche Komplexität entsteht durch die Überlagerung beider Rechtsregime: Der Roboter als physisches System fällt unter die Maschinenverordnung, die KI-Komponente unter den AI Act. Als Rechtsanwalt prüfe ich beide Anforderungsebenen und entwickle integrierte Compliance-Konzepte für Hersteller.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Hersteller bei Konformitätsbewertungen nach Maschinenverordnung und AI Act, Betreiber bei der Implementierung von Betriebskonzepten und Compliance-Strukturen sowie bei Haftungsstreitigkeiten nach Schadensfällen mit autonomen Robotern. Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung zu Ihrem KI-Robotik-Projekt.
Strafverteidiger Jensferner

Rechtsanwalt Jens Ferner

IT-Fachanwalt

KI-Robotik in der Produktion: Intelligente Fabriken und Lernfabriken

Produktionsroboter mit KI-Steuerung müssen die Maschinenverordnung und gegebenenfalls den AI Act erfüllen. Entscheidend ist die Risikoeinstufung: Roboter in kollaborativen Arbeitsumgebungen ohne Schutzzaun gelten als Hochrisiko-Maschinen. Wird die Kollaboration durch KI gesteuert, die eigenständig Bewegungsmuster anpasst, liegt zusätzlich ein Hochrisiko-KI-System vor.

Hersteller müssen für solche Systeme erweiterte Dokumentationspflichten erfüllen: Risikobeurteilung nach Maschinenverordnung, Risikomanagement nach AI Act, technische Dokumentation für beide Rechtsakte und CE-Kennzeichnung mit Verweis auf beide Regelwerke. Als Fachanwalt für IT-Recht begleite ich Konformitätsbewertungsverfahren und erstelle rechtssichere Dokumentationen.

Betreiber dagegen tragen eigenständige Pflichten bei KI-Robotern: Sie müssen Personal im Umgang mit autonomen Systemen schulen, die Grenzen der Autonomie kommunizieren und Eingriffsrechte definieren. Bei Änderungen am KI-Modell – etwa durch Nachtraining – kann eine wesentliche Veränderung vorliegen, die eine Neubewertung erfordert.

Cobots und KI: Arbeitsschutz und Haftung

Kollaborative Roboter (Cobots) arbeiten ohne physische Trennung mit Menschen zusammen. KI ermöglicht adaptive Geschwindigkeitsregelung und prädiktive Bewegungsplanung, um Kollisionen zu vermeiden. Arbeitsrechtlich relevant sind Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV und Unterweisung der Mitarbeiter in die Besonderheiten autonomer Systeme.

Haftungsrechtlich stellt sich die Frage, wer bei Unfällen mit KI-Cobots verantwortlich ist: Haftet der Hersteller für fehlerhafte KI-Algorithmen? Der Betreiber für unzureichende Schulung? Oder liegt ein Mitverschulden des Mitarbeiters vor, der Sicherheitshinweise missachtete? Als Rechtsanwalt analysiere ich Unfallhergänge, prüfe technische Logs und vertrete bei Regressverfahren zwischen Betreibern und Herstellern.

Datenschutz bei KI-Robotern

KI-Roboter mit Kameras und Sensoren verarbeiten häufig personenbezogene Daten. Ein Servicerobotter in einem Pflegeheim erfasst Gesundheitsdaten, ein Sicherheitsroboter erstellt Bewegungsprofile. Betreiber müssen DSGVO-konforme Rechtsgrundlagen schaffen, Betroffene informieren und technische Schutzmaßnahmen implementieren. Besonders relevant ist die Datenübertragung bei Cloud-basierten KI-Systemen: Werden Sensordaten zur Analyse an Server übertragen, entstehen Fragen zum Drittlandtransfer und zur Auftragsverarbeitung. Als Rechtsanwalt erstelle ich Datenschutzkonzepte, die technische Architektur und rechtliche Anforderungen synchronisieren, und verhandle Auftragsverarbeitungsverträge mit KI-Anbietern.

Herausforderungen und Chancen

Trotz aller Fortschritte stehen wir als Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Die Automatisierung durch KI und Robotik dürfte voraussichtlich Arbeitsplätze verdrängen, insbesondere in Bereichen, in denen repetitive Aufgaben dominieren. Gleichzeitig bieten sich jedoch Chancen für neue Berufsfelder und Arbeitsplätze, insbesondere in der Entwicklung, Wartung und Überwachung dieser Technologien. Die Rolle des Menschen wird sich von der manuellen Arbeit hin zur Überwachung und Steuerung intelligenter Systeme verschieben.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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