In einem Projekt wurden Mustervertragsklauseln vorgestellt: Diese EU-Mustervertragsklauseln für KI wurden entworfen und von Experten begutachtet. Sie richten sich an öffentliche Einrichtungen, die ein KI-System von einem externen Anbieter erwerben möchten. Es gibt eine Version für risikoreiche KI-Systeme, die den in Artikel 6 des vorgeschlagenen KI-Gesetzes definierten “risikoreichen” Systemen entspricht, und eine Version für nicht risikoreiche KI-Systeme.
Die Klauseln sind spezifisch für KI-Systeme und decken Aspekte des vorgeschlagenen KI-Gesetzes ab, ohne andere relevante Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung einzubeziehen. Sie sind nicht als vollständige vertragliche Vereinbarung gedacht, sondern müssen an den jeweiligen Kontext angepasst werden. Die Klauseln sind in alle EU-Sprachen übersetzt und werden durch einen erläuternden Vermerk ergänzt.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter
Fachanwalt für Strafrecht sowie
Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als
Strafverteidiger und dem
IT-Recht - spezialisiert auf
Cybercrime,
Cybersecurity,
Softwarerecht und
Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.
Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
(Alle anzeigen)