Bitcoin-Automaten zulässig aber erlaubnispflichtig

So genannte Bitcoin-Automaten sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig: Der Betrieb von Krypto-Geldautomaten in Deutschland bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der BaFin, wie diese in ihrem Jahresbericht 2020 nochmals hervorhebt. Nach Angaben der BaFin stellen wohl manche Anbieter solche Automaten ohne eine derartige Lizenz auf. Die BaFin geht – schon allein unter dem Gesichtspunkt möglicher Geldwäsche – verstärkt gegen die betreffenden Betreiber vor. Dabei nutzen laut BaFin Kriminelle Bitcoin-Geldautomaten dazu, um Gewinne aus Straftaten zu anonymisieren

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben. Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".