Software Open Source Statistik

Der Wert von Opensource-Software

Ein Überblick über die neuesten Erkenntnisse zum Thema des Wertes von Open Source Software (OSS) – diese spielt in der modernen Wirtschaft bekanntlich eine fundamentale Rolle. Eine Studie von Manuel Hoffmann, Frank Nagle und Yanuo Zhou bietet nun erstmals umfassende Einblicke in den ökonomischen Wert von OSS.

OSS, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist, taucht in 96 Prozent aller Codebasen auf und bildet häufig die Grundlage für Spitzentechnologien in Bereichen wie KI oder Big Data.

Hauptergebnisse der Studie

  • Wertmessung von OSS: Traditionell schwierig aufgrund des nicht-kommerziellen Charakters und der uneinheitlichen Nutzung. Die Studie verwendet globale Daten aus zwei Quellen, um sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite von OSS zu erfassen.
  • Wert auf der Angebotsseite: Geschätzt auf 4,15 Milliarden US-Dollar, basierend auf den Kosten für die einmalige Reproduktion der am häufigsten genutzten OSS.
  • Nachfrageseitiger Wert: Erheblich höher, geschätzt auf 8,8 Billionen Dollar. Dies spiegelt den Wert wider, den Unternehmen aufwenden müssten, um die OSS intern zu entwickeln, wenn es sie nicht gäbe.
  • Programmiersprachen: Die sechs wichtigsten Sprachen machen 84% des nachfrageseitigen Wertes von OSS aus. Darüber hinaus werden 96% des Wertes von nur 5% der OSS-Entwickler generiert.

Schlussfolgerungen für Unternehmen

  • Erhebliche Kosteneinsparungen: Ohne OSS müssten Unternehmen bis zu 3,5 Mal mehr für Software ausgeben. Unternehmen sollten dieses Einsparpotenzial erkennen und nutzen.
  • Beitrag zur OSS-Gemeinschaft: Unternehmen, die OSS einsetzen, sollten auch in deren Entwicklung und Pflege investieren. Dies kann durch direkte Beiträge, finanzielle Unterstützung oder die Förderung einer Open-Source-Kultur im Unternehmen geschehen.
  • Verständnis für Schlüsselentwickler: Eine kleine Anzahl von Entwicklern trägt wesentlich zum Wert von OSS bei. Unternehmen können davon profitieren, diese Schlüsselpersonen zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten.
  • Langfristige Investitionen in OSS: Angesichts der bedeutenden Rolle von OSS sollten Unternehmen OSS-Strategien entwickeln, die über kurzfristige Kosteneinsparungen hinausgehen und die langfristige Vitalität von OSS-Ökosystemen sichern. Die Studie unterstreicht nicht nur den monetären Wert von OSS, sondern auch ihre Bedeutung für die digitale Wirtschaft und die Notwendigkeit, diesen wertvollen Ressourcenpool zu schützen und zu fördern.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht) (Alle anzeigen)

Veröffentlicht von

noreply

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben. Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".