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Ethische Leitlinien für KI?

Im Folgenden stelle ich die Studie “The Ethics of AI Ethics – An Evaluation of Guidelines” von Thilo Hagendorff vor. Die Studie analysiert und vergleicht 22 maßgebliche ethische Richtlinien für Künstliche Intelligenz (KI) und betrachtet deren Umsetzung in der Praxis.

Thema der Forschungsarbeit

Die Studie befasst sich mit dem weitreichenden Diskurs über Ethik in der KI und der Entwicklung verschiedener ethischer Richtlinien. Diese Richtlinien bestehen aus normativen Prinzipien und Empfehlungen, um die “disruptiven” Potenziale neuer KI-Technologien zu zähmen. Hagendorffs Arbeit zielt darauf ab, die Wirksamkeit dieser ethischen Richtlinien in der Forschung, Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen zu bewerten.

Kritische Bewertung der Richtlinien

Hagendorff stellt fest, dass ethische Richtlinien oft keinen echten Einfluss auf die menschliche Entscheidungsfindung im Bereich der KI und des maschinellen Lernens haben. Diese Richtlinien entbehren häufig eines Mechanismus zur Durchsetzung ihrer normativen Ansprüche. Unternehmen formulieren oft eigene ethische Richtlinien, was legislative Bemühungen für einen verbindlichen rechtlichen Rahmen untergräbt. Viele Richtlinien, vor allem in der Wissenschaft und Industrie, dienen nur dazu, ein Bild der Rechenschaftspflicht vorzutäuschen, während gleichzeitig die kritisierten Praktiken innerhalb der Organisation aufrechterhalten werden.

Umsetzung in der Praxis

Die Studie untersucht, inwiefern die in den Richtlinien formulierten ethischen Prinzipien und Werte in der Praxis umgesetzt werden. Es wird deutlich, dass die Umsetzung von KI-Ethik-Richtlinien in der Praxis oft mangelhaft ist. Während technische Lösungen für Themen wie Fairness und Datenschutz entwickelt wurden, bleiben viele andere ethische Aspekte unberücksichtigt. Dies deutet darauf hin, dass die Ziele und Prinzipien der KI-Ethik nur unzureichend erreicht werden.


Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Hagendorff empfiehlt, dass ethische Richtlinien technische Anleitungen enthalten sollten, um konkrete Umsetzungen aus abstrakten ethischen Werten und Prinzipien abzuleiten. Ferner sollte der Fokus auf der Ausbildung von Tugenden und Persönlichkeitsdispositionen im Bereich der Technologieentwicklung liegen. Dies beinhaltet eine Umorientierung von einer deontologisch geprägten Ethik hin zu einer situativen, tugendethischen Herangehensweise.

Insgesamt zeigt die Studie die Notwendigkeit auf, KI-Ethik von einem rein diskursiven Phänomen in konkrete Handlungsanweisungen zu transformieren. Es wird betont, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Wissenschaft eine größere Verantwortung für den ethischen Einsatz von KI übernehmen müssen.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener und hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - spezialisiert auf Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist Lehrbeauftragter für IT-Compliance (FH Aachen), zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben. Er beschäftigt sich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog werden Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema K geteiltI. Es werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten, dies vor allem strategisch und nicht juristisch nach "Schema F".