Ein älteres, gleichwohl interessantes Urteil des Finanzgerichts München (AZ 14 K 2609/18) zeigt, wie komplex die Bewertung von Software im Rahmen der Zollabfertigung sein kann. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Entwicklungskosten für Software, die ein Importeur einem drittländischen Hersteller unentgeltlich zur Verfügung stellt, dem Zollwert der eingeführten Ware hinzugerechnet werden müssen. Die Entscheidung des Gerichts, gestützt auf eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, klärt wichtige Grundsätze für die zollrechtliche Behandlung immaterieller Leistungen – und unterstreicht, dass auch Software einen wirtschaftlichen Wert darstellen kann, der bei der Zollwertermittlung zu berücksichtigen ist.
Softwareentwicklung und Zollwert: Immaterielle Leistungen steigern Warenwert weiterlesenKategorie: Steuerstrafrecht
FG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden.
FG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig weiterlesenBitcoin: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Das Finanzgericht Nürnberg (3 V 1239/19) konnte sich zumindest kurz mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen auseinandersetzen, was bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung war. Dabei betont das Gericht zwar, dass die bestehenden steuerlichen Vorschriften ausreichend sein dürften um die Besteuerung von „Geschäftsvorfällen mit einer Kryptowährung“ zu beurteilen. Gleichwohl bleibt man hier skeptisch.
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