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Datenschutz bei KI – Rechtliche Herausforderungen und Lösungen für Unternehmen

Der Datenschutz im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) ist ein komplexes und dynamisches Thema, das Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen stellt.

Die Entwicklung und der Einsatz von KI-Technologien erfordern nicht nur technische Innovationen, sondern auch die Einhaltung strenger rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere in der EU und Deutschland. In diesem Blog-Beitrag werden die wichtigsten rechtlichen Probleme und Anforderungen des Datenschutzes bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI in Unternehmen erläutert.

Grundlagen des Datenschutzes bei KI

Datenschutzrechtlich relevante KI-Systeme verarbeiten häufig große Mengen personenbezogener Daten. Diese Daten können aus verschiedenen Quellen stammen, wie z.B. Kundeninformationen, Mitarbeiterdaten oder öffentlich zugänglichen Daten. Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, speziell der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

KI & Datenschutz: Rechtliche Herausforderungen

Datenminimierung und Zweckbindung

Die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung sind zentrale Anforderungen der DSGVO. Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur die notwendigsten personenbezogenen Daten verarbeitet werden und dies nur zu klar definierten Zwecken geschieht. Dies kann im Kontext von KI schwierig sein, da diese Systeme oft große Datenmengen benötigen, um effektiv zu funktionieren.

Transparenz und Informationspflichten

Unternehmen sind verpflichtet, betroffene Personen umfassend darüber zu informieren, wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies umfasst auch die Funktionsweise der KI-Systeme. Die Erfüllung dieser Transparenzanforderungen kann technisch und rechtlich komplex sein, insbesondere wenn es um erklärbare KI geht, die ihre Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen muss.

Einwilligung und Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme muss auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruhen. Häufig wird die Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich sein, die spezifisch, informiert und freiwillig erfolgen muss. Alternativ können auch andere Rechtsgrundlagen wie die Erfüllung eines Vertrages oder berechtigte Interessen in Betracht kommen.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Für KI-Systeme, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Dies ist insbesondere bei Systemen der Fall, die umfangreiche Überwachungs- oder Profiling-Maßnahmen beinhalten. Eine DSFA hilft, Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren.


Technische und organisatorische Maßnahmen

Um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören unter anderem:

Pseudonymisierung und Anonymisierung

Durch Pseudonymisierung können personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können. Anonymisierung geht noch weiter und entfernt jegliche Möglichkeit der Identifizierung. Diese Techniken können helfen, die Datenschutzrisiken zu reduzieren.

Datensicherheit

Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit implementieren. Dies umfasst den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust oder -manipulation. Insbesondere bei KI-Systemen, die kontinuierlich lernen und sich weiterentwickeln, müssen Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Zugriffskontrollen und Mitarbeiterschulung

Strenge Zugriffskontrollen und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind essenziell, um sicherzustellen, dass nur befugte Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten haben und sich aller Datenschutzanforderungen bewusst sind.

Internationale Datenübertragungen

Die grenzüberschreitende Datenübertragung ist ein weiteres bedeutendes Thema im Datenschutz bei KI. Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch bei der Übertragung von Daten in Drittländer angemessene Datenschutzstandards eingehalten werden. Dies kann durch Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission, Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules (BCRs) gewährleistet werden.

Verantwortlichkeiten und Haftung

a) Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Es muss klar definiert sein, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist (Verantwortlicher) und wer als Auftragsverarbeiter fungiert. Der Verantwortliche trägt die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und muss sicherstellen, dass auch der Auftragsverarbeiter diesen Anforderungen gerecht wird.

b) Haftungsfragen

Im Falle eines Datenschutzverstoßes können erhebliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen auf Unternehmen zukommen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen klare vertragliche Regelungen treffen, um Haftungsrisiken zu minimieren und sich gegenseitig abzusichern.


Ausblick und Empfehlungen

Der Datenschutz im Bereich KI wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Unternehmen sollten proaktiv handeln, indem sie Datenschutz bereits in der Planungsphase (Privacy by Design) und während des gesamten Entwicklungsprozesses (Privacy by Default) berücksichtigen. Weiterhin ist es empfehlenswert, regelmäßig die Einhaltung der Datenschutzanforderungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Empfohlene Maßnahmen:

  • Durchführung regelmäßiger Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen
  • Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz
  • Überprüfung und Anpassung der Datenschutzrichtlinien

Abschließend kann gesagt werden, dass Datenschutz im Kontext von KI eine kontinuierliche Herausforderung darstellt. Durch sorgfältige Planung, Implementierung geeigneter Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung können Unternehmen jedoch sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und das Vertrauen ihrer Kunden und Partner erhalten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.