Künstliche Intelligenz im Rahmen von Ermittlungsarbeit

Im August 2019 startete ein Programm zur Nutzung künstlicher Intelligenz in NRW. Ziel der Forschungszusammenarbeit, an der neben Wissenschaftlern (unter anderem der Universität des Saarlandes, und der LYTiQ GmbH sowie dem Deutschen EDV Ge-richtstag e. V.) auch Microsoft beteiligt ist, soll sein, die Erkennung und Auswertung von kinderpornographischem Bildmaterial deutlich zu beschleunigen.

Hintergrund ist, dass die Auswertung von beschlagnahmten Datenträgern extrem zeitintensiv ist, teilweise bereits – auch in von mir geführten Verfahren – abgebrochen wird weil man gar nicht alles auswerten kann und die automatisierte Auswertung bestenfalls ein Ansatzpunkt ist. Ein neuronales Netzwerk, das mit entsprechenden Daten trainiert wurde, dürfte hier brauchbare Ergebnisse in einem Bruchteil der Zeit bringen; allerdings dürfte die Arbeit für Strafverteidiger & Gerichte hier erst Recht die Kontrolle der gelieferten Ergebnisse sein, die für das Verfahren erst einmal in nicht weiter verifizierten Listen erstellt werden dürften.

In der Pressemitteilung heisst es dann auch:

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen sich in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs, des Verdachts der Verbreitung oder des Besitzes sogenannter kinderpornographischer Schriften vor allem mit überbordenden Datenmassen konfrontiert. In jedem Einzelfall sind die bei Beschlagnahmen und Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel auf ihre Relevanz hin zu überprüfen. Dabei ist die besondere Herausforderung, kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial möglichst effizient von sonstigen Dateiinhalten unterscheiden zu können.

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/2019_08_05_Kinderpornographie/index.php

Wenn derartige Projekte Erfolgversprechend sind, dürfte es absehbar sein, dass neben der schlichten Auswertung KI auch im Bereich produktive Ermittlung Einsatz findet.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)
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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT-Recht & Strafrecht)

Ich beschäftige mich intensiv im technologischen Bereich mit Fragen der Softwareentwicklung, KI und Robotik - nicht nur als Jurist, sondern eben auch selbst als Entwickler. In diesem Blog teile ich Inhalte vor allem rund um Robotik bzw. Roboterrecht und ergänzend zum Thema KI. Von mir werden Unternehmen im gesamten IT-Recht beraten und vertreten.