BGH: KI kann kein Erfinder sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngsten Beschluss vom 11. Juni 2024 entschieden, dass Künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder im Sinne des Patentrechts anerkannt werden kann (Az.: X ZB 5/22). Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Patentlandschaft und die rechtliche Behandlung von Erfindungen, die durch KI-generierte Prozesse entstehen.

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Patentrecht: KI ist kein Erfinder

Am 21. Juni 2023 entschied das Bundespatentgericht (BPatG) in München (Aktenzeichen: 18 W (pat) 28/20) erneut, dass eine künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder im Sinne des deutschen Patentgesetzes (PatG) anerkannt werden kann. Diese Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtslage und betont, dass nur natürliche Personen als Erfinder benannt werden dürfen.

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KI ist kein Erfinder

Am 11. November 2021 entschied das Bundespatentgericht (BPatG) in München (Aktenzeichen: 11 W (pat) 5/21), dass eine Erfinderbenennung gemäß § 37 Abs. 1 Patentgesetz (PatG) nur eine natürliche Person umfassen kann. Diese Entscheidung wirft eine grundlegende Frage auf: Kann eine künstliche Intelligenz (KI) als Erfinder im Sinne des PatG anerkannt werden?

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